Direkt zum Seiteninhalt
Bilanz Kleinstkapitalgesellschaften GmbH und UG
EDV-Service
für
Jahresabschluss
und
Steuererklärungen
Menü überspringen
×
STARTSEITE
5 Schritte
▼
Datenübertragung
Datenprüfung
Ebene 15
Abschlussbuchungen
Steuererklärungen
Übermittlung
Blog
▼
Blog 1
Über uns
▼
JAHRESABSCHLUSS FÜR KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFTEN
JAHRESABSCHLUSS FÜR KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFTEN
JAHRESABSCHLUSS
für
Kleinst-Kapitalgesellschaften
GmbH - UG
(haftungsbeschränkt)
JAHRESABSCHLUSS
für Kleinst-Kapitalgesellschaften
GmbH - UG
(haftungsbeschränkt)
GmbH - UG
(haftungsbeschränkt)
Menü überspringen
×
STARTSEITE
5 Schritte
▼
Datenübertragung
Datenprüfung
Ebene 15
Abschlussbuchungen
Steuererklärungen
Übermittlung
Blog
▼
Blog 1
Über uns
▼
Menü überspringen
×
STARTSEITE
5 Schritte
▼
Datenübertragung
Datenprüfung
Ebene 15
Abschlussbuchungen
Steuererklärungen
Übermittlung
Blog
▼
Blog 1
Über uns
▼
§ 326 HGB
Kategorie
Bilanz Kleinstkapitalgesellschaften GmbH und UG
Autor
Dipl.-Bw. Jürgen H. Fischbach
Datum
20 Sep 2022
§ 326 HGB regelt für Kleinstkapitalgesellschaften, dass diese nur die Bilanz zu übermitteln haben und diese nicht (zwingend) veröffentlichen müssen, sondern beim Bundesanzeiger hinterlegen können.
Lesen
Zurück zum Seiteninhalt
Um diese Website nutzen zu können, aktivieren Sie bitte JavaScript.